Verschiebung der Kernsperrfrist im Ringgebiet

Das für die Verschiebung der Sperrfristen nach Düngeverordnung zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim (Sachgebiet L2.3P – Landnutzung) hat die Kernsperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2025 unter anderem in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau sowie Bad Tölz-Wolfratshausen um 4 Wochen verschoben (auf nicht roten Flächen).
Die Kernsperrfrist gilt vom 29. November 2025 bis einschließlich dem 28. Februar 2026
Die Kernsperrfrist für Mist von Huf- und Klauentieren bleibt unverändert und gilt vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich dem 15. Januar 2026
Die entsprechende Allgemeinverfügung nach $ 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung finden Sie hier: