Beratung und Hilfe

Beratung & Antrags­stellung

Unseren Mitgliedern bieten wir kompetente Unterstützung in vielen Bereichen

Hilfe bei der Grenzsteinsuche/Grenzfeststellung

Die Bewirtschaftungsgrenzen verschieben sich im Laufe der Jahre oftmals im Vergleich zur tatsächlichen Flurgrenze. Diese Ungenauigkeiten fallen vermehrt auf dem Luftbild auf. Wir unterstützen Sie dabei, die tatsächlichen Grenzpunkte zu suchen und die Bewirtschaftungsgrenzen wieder anzugleichen.

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Um einen Grenzpunkt suchen zu können, benötigen wir nur die Gemarkung und die Flurnummer, oder die FID-Nummer. Wir bereiten die entsprechenden Geodaten vor, stellen die Flächenumrisse bzw. Grenzpunkte dar und markieren den Standort vor Ort. Wir dürfen dabei allerdings keine hoheitlichen Aufgaben durchführen. Das neu setzen von Grenzsteinen oder eine neue Grenzfestlegung darf in Bayern nur die staatliche Vermessungsverwaltung durchführen.

Wenn der Grenzpunkt von uns vor Ort festgestellt wurde, wird dieser mit einem Holzstecken markiert. Die Suche nach dem Grenzstein obliegt dem jeweiligen Flächenbesitzer/-bewirtschafter.

Gerne informieren wir Sie telefonisch und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!

Sprechen Sie uns an!
Frederik Wanner, frederik.wanner@mr-starnberg.de oder 08152/9826-20

Hilfe beim Nährstoffmanagement

Die Anforderungen an die neue Düngeverordnung steigen von Jahr zu Jahr. Dadurch steigt auch die Verunsicherung bei vielen Landwirten. Wir können sie mittlerweile mit 3 geschulten Mitarbeitern beraten und Ihnen helfen alle Anforderungen zu erfüllen.

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Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket an Beratung und durchführen von Berechnung. Darüber hinaus sind wir in der Lage einen Betriebscheck (mit ausführlichem Ausdruck) für Ihren Betrieb anzufertigen, welche Regel und Berechnungen speziell für Ihren Betrieb gelten. Folgende Berechnungen können wir mit Ihnen durchführen:

  • Düngebedarfsermittlung
  • Nährstoff-/Stoff-Strom-Bilanz
  • Berechnung der 170 kg N-Grenze
  • Berechnung der Lagerkapazität
  • Hilfestellung bei der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht
  • Berechnung der betrieblichen Gesamtsummen

Da die Berechnungen bis 31. März, bzw. vor der ersten Ausbringung von Düngemitteln fertig sein müssen, führen wir die Beratungen immer im Zeitraum von Ende Januar (je nach Freischaltung der entsprechenden Programme) bis Anfang/Mitte April durch. Bitte Bemühen Sie sich früh um einen Termin, damit es keine Terminengpässe gibt.

 

Hilfe beim Mehrfachantrag

Kompetente Hilfestellung bei der elektronischen Antragsstellung des Mehrfachantrags über das Online-Serviceportal iBALIS.

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IbalisWir helfen Ihnen bei der elektronischen Antragsstellung des Mehrfachantrags. Wir können für Sie Feldstücke aufnehmen oder abgeben, Grenzen abändern oder auch Gewässerrandstreifen anlegen. Zudem achten wir darauf, dass der Mehrfachantrag ohne Fehler abgegeben wird.

 

Ihre Vorteile:

  • Aktuelle Regelungen werden beachtet (z.B. Gewässerrandstreifen)
  • Gute Kenntnis des Online-Programms durch vielfache Anwendung
  • Bei Problemen direkter Austausch mit den zuständigen Sachbearbeitern
  • Unkomplizierte Anträge ohne Flächenänderungen können auch telefonisch durchgeführt werden

Die Antragsstellung führen wir von Anfang April bis zum Antragsende am 15.05 durch.

 

Hilfe bei Zahlungsansprüchen

Analog mit dem Mehrfachantrag müssen oftmals auch die Zahlungsansprüche der Betriebe angepasst werden. Wir helfen Ihnen dabei!

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Wir sammeln jedes Jahr alle Verkäufe und Gesuche von Zahlungsansprüchen und können somit für jeden Betrieb die passende Zahl vermitteln. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Transaktion der Zahlungsansprüche. Die Börse der Zahlungsansprüche ist analog zur Mehrfachantragsstellung von Anfang April bis Mitte/Ende Mai aktiv.

Sie haben zu viele Zahlungsansprüche und wollen diese vor dem Verfall retten? Oder Sie benötigen noch welche?
Sprechen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen!

 

Hilfe beim Agrardieselantrag

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung für die Rückvergütung der Mineralölsteuer (=Agrardieselantrag).

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Für alle Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft wird die erhobene Mineralölsteuer zum Teil rückvergütet. Mit der Antragstellung beim Hauptzollamt kann eine Rückerstattung für Dieselkraftstoff von 21,48 Cent pro Liter erwartet werden. Für Biodiesel oder Pflanzenöl wird eine niedrigere Erstattung gewährt.

Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Wir sind Ihnen gerne bei der Bearbeitung und Stellung des elektronischen Antrags behilflich

Ihre Vorteile:

  • Richtig ausgefüllter und versendeter Antrag
  • Durch frühe Antragsstellung frühe Rückerstattung
  • Große Erfahrung durch hohe Anzahl an jährlich ausgefüllte Anträge

Für Dieselverbrauch aus überbetrieblichen Arbeiten erhalten Mitglieder des MR Starnberg für alle abgerechneten Belege eine Agrardieselbescheinigung. Mitte Februar versenden wir die Auftraggeber- und Auftragnehmerbescheinigungen an unsere Mitglieder.

 

Ihre Ansprechpartner

Frederik Wanner

Frederik Wanner

Fachberatung Landwirtschaft, Beleg­abrechnung, Öffentlichkeitsarbeit

08152-9826-20
Mobil: 0160-94439092
Mail schreiben

Erreichbarkeit:
Mo, Di und Fr: 07:00 – 15:30 Uhr

Michael Dosch

Michael Dosch

Fachberatung Landwirtschaft, BELEG­ABRECHNUNG, KUNDEN­BETREUUNG

08152-9826-16
Mail schreiben

Erreichbarkeit:
Mo: 07:00 – 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Meinrad Mayr

Meinrad Mayr

Außendienst und Vertrieb

08152-9826-15
Mail schreiben

Erreichbarkeit:
nach Vereinbarung