Oberbayern verschiebt erneut Frist für Walzverbot

von | Apr 1, 2021 | Allgemein

Walzen von Grünlandflächen im südlichen Oberbayern bis 8. April möglich!

Bereits in der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern vom 26. Februar 2021 wurde das Walzverbot um 2 Wochen auf den 1. April 2021 verlängert.
Bedingt durch die teils sehr nasse Witterung in den letzten 14 Tagen war jedoch ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden zu verursachen nur eingeschränkt möglich. Aufgrund einer fachlichen Stellungsnahme der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) wurde das Walzverbot in einigen Landkreisen abermals verlängert. In diesen Landkreisen ist das Walzen bis einschließlich dem 8. April 2021 möglich. Ausgenommen hiervon sind die Wiesenbrütergebiete in ganz Oberbayern: Hier gilt bereits seit dem 16. März ein generelles Walzverbot. Die Ausweisung der Wiesenbrüterkulisse kann man über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBalis) ansehen.

Für folgende Landkreise gilt die Verschiebung bis einschließlich 8. April:

  • Starnberg
  • Weilheim-Schongau
  • Fürstenfeldbruck
  • Landsberg am Lech
  • München
  • Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Berchtesgadener Land
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Miesbach
  • Rosenheim
  • Kreisfreie Stadt Rosenheim
  • Traunstein

Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29.03.2021 ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zu finden. Sie wurde im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 7 vom 01.04.2021 veröffentlicht.