Beratung & Antragsstellung
Unseren Mitgliedern bieten wir kompetente Unterstützung in vielen Bereichen
Hilfe bei der Grenzsteinsuche/Grenzfeststellung
Die Bewirtschaftungsgrenzen verschieben sich im Laufe der Jahre oftmals im Vergleich zur tatsächlichen Flurgrenze. Diese Ungenauigkeiten fallen vermehrt auf dem Luftbild auf. Wir unterstützen Sie dabei, die tatsächlichen Grenzpunkte zu suchen und die Bewirtschaftungsgrenzen wieder anzugleichen.
Mehr Info
Um einen Grenzpunkt suchen zu können, benötigen wir nur die Gemarkung und die Flurnummer, oder die FID-Nummer. Wir bereiten die entsprechenden Geodaten vor, stellen die Flächenumrisse bzw. Grenzpunkte dar und markieren den Standort vor Ort. Wir dürfen dabei allerdings keine hoheitlichen Aufgaben durchführen. Das neu setzen von Grenzsteinen oder eine neue Grenzfestlegung darf in Bayern nur die staatliche Vermessungsverwaltung durchführen.
Wenn der Grenzpunkt von uns vor Ort festgestellt wurde, wird dieser mit einem Holzstecken markiert. Die Suche nach dem Grenzstein obliegt dem jeweiligen Flächenbesitzer/-bewirtschafter.
Gerne informieren wir Sie telefonisch und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!
Sprechen Sie uns an!
Frederik Wanner, frederik.wanner@mr-starnberg.de oder 08152/9826-20
Hilfe beim Nährstoffmanagement
Die Anforderungen an die neue Düngeverordnung steigen von Jahr zu Jahr. Dadurch steigt auch die Verunsicherung bei vielen Landwirten. Wir können sie mittlerweile mit 3 geschulten Mitarbeitern beraten und Ihnen helfen alle Anforderungen zu erfüllen.
Mehr Info & Downloads
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket an Beratung und durchführen von Berechnung. Darüber hinaus sind wir in der Lage einen Betriebscheck (mit ausführlichem Ausdruck) für Ihren Betrieb anzufertigen, welche Regel und Berechnungen speziell für Ihren Betrieb gelten. Folgende Berechnungen können wir mit Ihnen durchführen:
- Düngebedarfsermittlung
- Nährstoff-/Stoff-Strom-Bilanz
- Berechnung der 170 kg N-Grenze
- Berechnung der Lagerkapazität
- Hilfestellung bei der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht
- Berechnung der betrieblichen Gesamtsummen
Da die Berechnungen bis 31. März, bzw. vor der ersten Ausbringung von Düngemitteln fertig sein müssen, führen wir die Beratungen immer im Zeitraum von Ende Januar (je nach Freischaltung der entsprechenden Programme) bis Anfang/Mitte April durch. Bitte Bemühen Sie sich früh um einen Termin, damit es keine Terminengpässe gibt.
Downloads zu Nährstoffmanagement
- Vordruck: Vertrag über Lagerraumverpachtung
- Vordruck: Lieferschein für Wirtschaftsdüngerabgabe/-aufnahme
- Abnahmevertrag für Wirtschaftsdünger
- Anlage 1 zu Abnahmevertrag für Wirtschaftsdünger
- Checkliste Nährstoffmanagement
- Vollmacht Nährstoffbilanz und Düngebedarfsermittlung
- Tagebuch Aufzeichnung Düngung
- Schlagkartei - Aufzeichnung der Düngung
- Schlagkarteiblatt Acker
- Schlagkarteiblatt Grünland
- Dienstleistungsvertrag DÜV
Hilfe beim Mehrfachantrag
Kompetente Hilfestellung bei der elektronischen Antragsstellung des Mehrfachantrags über das Online-Serviceportal iBALIS.
Mehr Info & Downloads
Ihre Vorteile:
- Aktuelle Regelungen werden beachtet (z.B. Gewässerrandstreifen)
- Gute Kenntnis des Online-Programms durch vielfache Anwendung
- Bei Problemen direkter Austausch mit den zuständigen Sachbearbeitern
- Unkomplizierte Anträge ohne Flächenänderungen können auch telefonisch durchgeführt werden
Die Antragsstellung führen wir von Anfang April bis zum Antragsende am 15.05 durch.
Hilfe bei Zahlungsansprüchen
Analog mit dem Mehrfachantrag müssen oftmals auch die Zahlungsansprüche der Betriebe angepasst werden. Wir helfen Ihnen dabei!
Mehr Info & Downloads
Sie haben zu viele Zahlungsansprüche und wollen diese vor dem Verfall retten? Oder Sie benötigen noch welche?
Sprechen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen!
Downloads zu Zahlungsansprüchen
Hilfe beim Agrardieselantrag
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung für die Rückvergütung der Mineralölsteuer (=Agrardieselantrag).
Mehr Info & Downloads
Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Wir sind Ihnen gerne bei der Bearbeitung und Stellung des elektronischen Antrags behilflich
Ihre Vorteile:
- Richtig ausgefüllter und versendeter Antrag
- Durch frühe Antragsstellung frühe Rückerstattung
- Große Erfahrung durch hohe Anzahl an jährlich ausgefüllte Anträge
Für Dieselverbrauch aus überbetrieblichen Arbeiten erhalten Mitglieder des MR Starnberg für alle abgerechneten Belege eine Agrardieselbescheinigung. Mitte Februar versenden wir die Auftraggeber- und Auftragnehmerbescheinigungen an unsere Mitglieder.
Downloads zur Agrardiesel-Rückerstattung
Ihre Ansprechpartner
Frederik Wanner
Fachberatung Landwirtschaft, Belegabrechnung, Öffentlichkeitsarbeit
Erreichbarkeit:
Mo, Di und Fr: 07:00 – 15:30 Uhr
Michael Dosch
Fachberatung Landwirtschaft, BELEGABRECHNUNG, KUNDENBETREUUNG
Erreichbarkeit:
Mo: 07:00 – 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung